Kleine Schul- und Hausordnung

Kleine Schul- und Hausordnung für die Eltern der Klingenbachschule Steinenbronn

Die Schulgemeinschaft unserer Grundschule umfasst ca. 220 Kinder, 13 Lehrkräfte, 2 Sekretärinnen, einen Hausmeister, zahlreiche Reinigungskräfte, Köchinnen und Köche in unserer Mensa, einen Schulsozialarbeiter, das Team der Kernzeit- bzw. flexiblen Nachmittagsbetreuung sowie das Team der ehrenamtlichen Hausaufgabenbetreuung, Lehrkräfte von Vereinen und natürlich Sie als Eltern unserer Schülerinnen und Schüler. Wenn so viele Menschen zusammenkommen, die alle dasselbe Ziel verfolgen, nämlich den Kindern die bestmögliche Bildung und Erziehung zukommen zu lassen, braucht es Grundlagen, um einen möglichst reibungslosen Ablauf des Zusammenwirkens sicherzustellen. Dazu sind wir auf Ihre aktive Mithilfe und Unterstützung angewiesen. Bitte beachten Sie daher die folgenden Regelungen.

Entschuldigungen im Krankheitsfall

Um sicher zu gehen, dass Ihr Kind rechtzeitig und wohlbehalten in der Schule ankommt, bitten wir Sie, Ihr Kind im Krankheitsfall bereits vor der 1. Unterrichtsstunde auf dem Sekretariat zu entschuldigen. Fehlt ein Kind nämlich unentschuldigt, wird dies von der Lehrkraft unmittelbar an das Sekretariat gemeldet und Frau Hauser bzw. Frau Pfister ruft bei den Eltern des fehlenden Kindes an, um die Ursache seines Fehlens zu klären. Entlasten Sie unsere Sekretärin sowie die Lehrerkräfte Ihres Kindes, indem Sie uns frühzeitig über das Fernbleiben Ihres Kindes informieren.

Darüber hinaus müssen wir Sie bitten, uns in jedem Fall innerhalb von 3 Tagen eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen. (§2 Schulbesuchsverordnung)

Beurlaubungen

Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich.“ (§4 Schulbesuchsverordnung). Als Beurlaubungsgründe werden religiöse Veranstaltungen und wichtige persönliche Gründe anerkannt.

Eine Verlängerung der Ferien ist nicht möglich. Bitte beachten Sie dies bei der Planung Ihres Urlaubs.

Umgang mit kleineren Verletzungen

Häufig kommen Kinder ins Sekretariat, um bei kleineren Verletzungen wie Schürf- bzw. Schnittwunden versorgt zu werden.

Wir möchten Sie gerne darüber informieren, dass Lehrkräfte und andere Mitarbeiter der Schule solche kleinen Verletzungen nur keimfrei abdecken dürfen. So dürfen z.B. kein Desinfektionsmittel, keine Salben oder ähnliches angewendet werden. Schwierigkeiten gibt es vor allem bei Kindern, die unter Unverträglichkeiten, Allergien oder sonstigen gesundheitlichen Besonderheiten oder Beeinträchtigungen leiden.

Sollte bei Ihrem Kind eine solche Beeinträchtigung vorliegen, so teilen Sie uns dies bitte mit, damit die Lehrkräfte entsprechend damit umgehen können.

Gegebenenfalls kommen wir zu der Einschätzung, das Kind abholen zu lassen, damit die Wunde sachgerecht behandelt werden kann.

Hat sich ein Kind in der Schule so verletzt, dass nachmittags ein Arztbesuch notwendig ist, bitten wir Sie, dies der Schule zu melden, da dann eine Unfallanzeige erforderlich ist.

Ferner dürfen wir Sie darauf hinweisen, dass wir bei schwerwiegenden Verletzungen oder plötzlichen Erkrankungen Ihres Kindes verpflichtet sind, den Rettungsdienst zu alarmieren.

Schulweg

Ein Schulwegeplan für alle Schülerinnen und Schüler unserer Grundschule ist auf unserer Homepage verfügbar. Er zeigt durch farbige Markierungen, auf welchem Weg jedes Kind am sichersten von seinem Wohngebiet in die Schule und wieder nach Hause gelangen kann. Auch mögliche Gefahrenstellen sowie die Kelly-Inseln (Anlaufstellen, wenn ein Kind in Not kommt) können Sie diesem Plan entnehmen. Bitte üben Sie mit Ihrem Kind seinen sicheren Schulweg ein und seien Sie selbst Vorbild als Fußgänger/in im Straßenverkehr. Gehen Sie mit Ihrem Kind nicht über den Lehrerparkplatz, sondern direkt am Schulgebäude entlang.

Fahren mit Tretrollern und Fahrrädern

Während seiner gesamten Schulzeit ist Ihr Kind automatisch über die UKBW (Unfallkasse Baden-Württemberg) versichert: während seines Aufenthalts in der Schule, auf dem Weg von zuhause in die Schule sowie auf dem Nachhauseweg. Dieser Versicherungsschutz ist unabhängig davon, wie Ihr Kind in die Schule kommt: ob zu Fuß, mit dem Auto, Fahrrad oder mit dem Tretroller. Wir empfehlen jedoch, ganz genau zu prüfen, inwieweit Ihr Kind schon in der Lage ist, selbstständig und verantwortungsvoll mit einem Fahrrad oder Tretroller zu fahren. Des Weiteren dürfen Tretroller nur an den Fahrradständern abgestellt werden. Aus diesen Gründen raten wir davon ab, Tretroller in die Schule mitzubringen.

Ihr Kind absolviert im Verlauf des 4. Schuljahres ein Radfahrtraining durch die Jugendverkehrsschule. Vergewissern Sie sich bitte als Erziehungsberechtigte, ob Ihr Kind danach tatsächlich schon in der Lage ist, selbstständig mit dem Fahrrad (incl. Schulranzen und evtl. Turnbeutel!) zur Schule zu fahren. Sofern Sie dies verantworten können, sorgen Sie bitte auch dafür, dass ein funktionierendes Schloss mitgeführt wird, damit das Fahrrad an dem überdachten Fahrradständer abgeschlossen werden kann. Die Schule haftet nicht für Verluste oder Beschädigungen.

Während des Schulbetriebs von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr ist das Fahren mit Fahrrädern und Tretrollern auf dem gesamten Schulgelände verboten.

Parken auf dem Lehrerparkplatz

Ein Durchfahrtverbotsschild weist darauf hin, welche Parkplätze an der Schule für Lehrkräfte und Schulpersonal reserviert sind. Bitte respektieren Sie diese notwendige Regelung und blockieren Sie diese Plätze auch nicht durch kurzes Anhalten oder Wenden des Fahrzeugs.

Smartwatches / Handys

Das Tragen von Smartwatches mit Abhörfunktion ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für Kinder und Erwachsene grundsätzlich verboten. Ein Nachweis für die Unbedenklichkeit ist erforderlich.

Bei Ausflügen und sonstigen außerunterrichtlichen Veranstaltungen dürfen Handys aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mitgenommen werden.

Aufenthalt im Schulhaus und auf dem Schulgelände

Wir möchten Sie bitten, dass Sie Ihr Kind morgens vor der Türe zum Schulhaus verabschieden  und sich sowohl vor als auch während des Unterrichts nicht im Schulgebäude aufhalten. Um die Sicherheit Ihres Kindes während der Pausen zu gewährleisten, achten die aufsichtführenden Lehrkräfte darauf, dass sich keine Erwachsenen auf dem Pausenhof aufhalten. Bitte helfen Sie mit, indem auch Sie dem Pausenhof fernbleiben.

Die Schulleitung und das Lehrerkollegium danken Ihnen für Ihr Verständnis.

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