Umgang mit privaten digitalen Endgeräten

Präambel/Vorwort

Unsere Schule versteht sich als ein geschützter Lern- und Lebensraum, in dem Schülerinnen und Schüler sich entwickeln, miteinander lernen und ihre sozialen Kompetenzen stärken können. Der Schulalltag soll durch persönliche Begegnungen und eine alters- und entwicklungsgerechte Lernumgebung geprägt sein.

Private digitale mobile Endgeräte sind für den Unterrichtsalltag in unserer Schule nicht erforderlich und können die Konzentration, das soziale Miteinander und die Entwicklung der Schülerin oder des Schülers beeinträchtigen. Aus diesem Grund ist das Mitbringen privater digitaler mobiler Endgeräte durch Schülerinnen und Schüler auf dem gesamten Schulgelände nicht gewünscht.

Bringen Schülerinnen und Schüler trotzdem private digitale mobile Endgeräte zur Schule mit, sind sie für ihre Geräte selbst verantwortlich und tragen dafür Sorge, dass sie sicher verwahrt sind.

Anwendungsbereich:

Diese Nutzungsordnung gilt für alle Schülerinnen und Schüler auf dem gesamten Schulgelände und während externer schulischer Veranstaltungen (z. B. Ausflüge, Projekttage). Sie ergeht nach § 23 Absatz 2b Satz 2 SchG.

Definition

„Digitale mobile Endgeräte“ ist ein Oberbegriff für mobile Technologien, die es ermöglichen, Informationen, Kommunikation und Dienstleistungen überall und jederzeit zugänglich zu machen. Umfasst sind insbesondere Smartphones, Tablets oder Wearables (wie z.B. Smartwatches).

Verbote

Die Benutzung mitgebrachter privater digitaler mobiler Endgeräte ist grundsätzlich verboten. Sie ist nur in den beschriebenen Ausnahmesituationen zulässig.

Ausnahme: Notfall

In gesundheitlichen, familiären oder sonstigen Ausnahmefällen darf nach Rücksprache mit einer Lehrkraft oder dem Sekretariat telefoniert oder auf anderem Wege digital kommuniziert werden.

Ausnahmsweise darf auch ohne Rücksprache mit einer Lehrkraft oder dem Sekretariat telefoniert oder auf anderem Wege digital kommuniziert werden, wenn ein akuter Notfall dies erfordert.

Ausnahme: Gesundheit

Bei medizinischer Notwendigkeit dürfen private digitale mobile Endgeräte oder einzelne Anwendungen benutzt werden.

Ausnahme: Erlaubnis im Einzelfall

Eine Nutzung ist im Übrigen nur mit Erlaubnis der Lehrkraft oder der Aufsicht führenden Person erlaubt.

Aufbewahrung

Private digitale mobile Endgeräte sind grundsätzlich auszuschalten oder in den „Flugmodus“/„Schulmodus“ zu setzen, sofern deren Nutzung nicht erlaubt ist, und so aufzubewahren (am besten in der Schultasche), dass sie keine Ablenkung für die Schülerinnen und Schüler darstellen.

Regelverstöße

Bei einem Verstoß gegen diese Regeln führt die verantwortliche Lehrkraft ein Gespräch mit der Schülerin oder dem Schüler. In wiederholten Fällen oder wenn das Verhalten erhebliche Auswirkungen auf den Unterricht hat, kann es notwendig sein, die Eltern oder Erziehungsberechtigten zu kontaktieren. Dies ermöglicht eine enge Zusammenarbeit zwischen Schule und Zuhause, um gemeinsam Lösungen für das Problem zu finden.

Einzug des Geräts

Bei unerlaubter Nutzung kann das private digitale mobile Endgerät vorübergehend, längstens bis zum Unterrichts- oder Veranstaltungsende an diesem Tag, eingezogen werden. Schülerinnen und Schüler sollen das Gerät in ausgeschaltetem Modus abgeben. Hat die wiederholte Einziehung zu keiner Verhaltensänderung bei der Schülerin oder dem Schüler geführt, kann das Endgerät auch statt an die Schülerin oder den Schüler an die oder den Erziehungsberechtigten zurückgegeben werden. Es erfolgt keine Durchsicht privater Inhalte durch die Lehrkräfte.

Inkrafttreten und Gültigkeit

Diese Ordnung tritt am 21.09.2026 in Kraft. Sie wurde mit dem Einverständnis der Schulkonferenz durch die Gesamtlehrerkonferenz beschlossen und wird regelmäßig überprüft.

Alle Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte bestätigen durch Unterschrift, dass sie die Regeln zur Kenntnis genommen haben.

 

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