Konzept zur Beratung von und mit Eltern
Im Rahmen der Erziehungspartnerschaft Schule - Elternhaus ist es uns besonders wichtig, regelmäßige Gespräche mit den Erziehungsberechtigten unserer Schülerinnen und Schüler zu führen. Es soll dabei um den gegenseitigen Austausch über das Lern- und Leistungsverhalten des einzelnen Kindes gehen. Damit sollen eventuelle Probleme rechtzeitig erkannt und gemeinsam angegangen werden. Unser Konzept sieht vor, dass mindestens zweimal pro Schuljahr ein solches Beratungsgespräch stattfindet. Darüber hinaus haben Sie als Erziehungsberechtigte jederzeit die Möglichkeit, zusätzliche Gespräche mit den Klassen- bzw. Fachlehrkräften zu vereinbaren.
Um folgende Schwerpunkte soll es in den einzelnen Klassenstufen gehen:
Klassen- stufe | Zeitraum | Beratungsschwerpunkte |
1 | Spätherbst: 1. Gespräch März / April: 2. Gespräch | Gegenseitiges Kennenlernen Arbeitsverhalten des Kindes
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2 | Spätherbst: 1. Gespräch Februar: Lernentwicklungs- | Gegenseitiger Austausch über das Arbeits-, Sozial- und Lernverhalten des Kindes Vereinbarung mit dem Kind, wo es sich verbessern möchte
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3 | Spätherbst: 1. Gespräch Februar / März: Lernentwicklungsgespräch mit Kind und Eltern (auf der Grundlage der Halbjahres-information)
| Gegenseitiges Kennenlernen; Austausch erster Eindrücke vom Lern- und Arbeitsverhalten des Kindes Selbsteinschätzung des Kindes bzgl. seiner Stärken / Schwächen / Potenziale / Förderbedarf Zielvereinbarung mit dem Kind
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4 | Sept. / Oktober: 1. Gespräch Januar / Februar: 2. Gespräch | Gespräch über die Ergebnisse von VERA Informations- und Beratungsgespräch (bzgl. des Übergangs auf weiterführende Schulen): -Mit welchem Aufwand sind die Ergebnisse des Kindes zu Stande gekommen? -Welche Einsatzbereitschaft kann das Kind aufbringen? -Selbstständigkeit des Kindes
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